Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. OZORI ist eine Marke der bau+art Individuelle Möbel Entwicklung und Produktion GmbH, Berlin.
1.2. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle elektronisch, telefonisch, per Fax, per Brief oder E-Mail an OZORI übermittelten Bestellungen durch Kunden und werden mit jeder Bestellung von den Kunden anerkannt.
1.3. Die AGB gelten ferner nur für den Kauf von ganzen Möbeln von OZORI (z.B. Regale, Schränke, Tresen). Sie gelten nicht beim Kauf von Zubehör oder Ersatzteilen (z.B. Beschläge, Befestigungselemente, Stellfüße)
1.4. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die eine Bestellung zu einem Zwecke aufgibt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.5. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Aufgabe der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.6. Kunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher und Unternehmer.

2. Vertragsabschluss

2.1. Im Internet veröffentlichte Angaben von OZORI zu Waren und Preisen sind unverbindlich.
2.2. Für den Inhalt des Vertrags sind allein die Angaben in der Bestellung des Kunden maßgeblich. Ein Vertrag kommt erst mit der entsprechenden Auftragsbestätigung seitens OZORI zustande, die innerhalb von 14 Tagen ab Eingang der Bestellung erklärt werden kann.
2.3. Die Annahme einer Bestellung steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer von OZORI. OZORI darf sich hierauf nur berufen, wenn die Nichtbelieferung von ihr nicht zu vertreten ist.

3. Rücktrittsrecht für Verbraucher

OZORI räumt Verbrauchern das Recht ein, innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Eingang der Auftragsbestätigung ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag zurückzutreten.

4. Bestellumfang

4.1. Beauftragt der Kunde OZORI mit der Lieferung der Ware, umfasst die Bestellung den versicherten Transport der bestellten Ware an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt bis zum ersten Hauseingang.
4.2. Von der Bestellung nicht umfasst sind der weitere Transport der Ware innerhalb des Gebäudes, z.B. bis zum Aufstellort oder einem Lagerraum. Ebenfalls nicht eingeschlossen sind das Aufstellen und die Montage der Ware. Der Kunde kann hierfür einen gesonderten Auftrag erteilen, der jedoch der gesonderten Bestätigung durch OZORI bedarf und durch den zusätzliche Kosten entstehen können.
4.3. OZORI wird für eine einwandfreie Verpackung Sorge tragen, die die bestellte Ware sicher vor Beschädigung während des Transports schützt. Die Kosten der Verpackung und der Versicherung der Ware während des Transports sind im Bestellpreis enthalten.
4.4. Der Kunde verpflichtet sich, bei besonders schweren Lieferpaketen (mehr als 30 kg) oder besonders sperrigen Lieferstücken (mehr als 2 m Kantenlänge) eine Abladehilfe zur Verfügung zu stellen. Wird dies erforderlich, wird er in der Auftragsbestätigung durch einen besonderen Hinweis hierauf aufmerksam gemacht.

5. Lieferung

5.1. Die Lieferzeit beträgt etwa sechs Wochen ab Vertragsschluss (Eingang der Auftragsbestätigung). Diese Lieferzeit ist nicht verbindlich, da zur Abwicklung des Auftrags des Kunden die seinem Wünschen entsprechenden Materialien zunächst produziert und zusammengestellt werden müssen.
5.2. Steht die bestellte Ware zur Auslieferung bereit, wird OZORI den Kunden informieren und sich mit ihm zur Abstimmung eines genauen Liefertermins in Verbindung setzen. Der in der Auslieferungsbestätigung angegebene Liefertermin ist für beide Seiten verbindlich.
5.3. Erkennt der Kunde, dass er die Lieferung zu dem vereinbarten Liefertermin nicht entgegen nehmen kann, muss er OZORI spätestens 3 Tage vor dem Liefertermin hierüber informieren, damit ein neuer Liefertermin vereinbart werden kann.
5.4. Sollten nicht alle bestellten Waren verfügbar sein, so behält sich OZORI Teillieferungen vor.

6. Preise, Bezahlung

6.1. Es gelten die in der Bestellung des Kunden aufgeführten Preise einschließlich der ausgewiesenen Kosten für den Transport der Ware. Die angegebenen Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2. Von dem Gesamtpreis der Bestellung (einschließlich der enthaltenen Transportkosten) ist ein Teilbetrag von 50 % innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss (Eingang der Auftragsbestätigung) zu zahlen.
6.3. Der noch offene Restbetrag ist zur Zahlung fällig, sobald OZORI dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Ware zur Auslieferung bereitsteht. Die Restzahlung muss spätestens bei Anlieferung der Ware erbracht sein und kann auf dem Bankweg durch Überweisung erfolgen. Bei Anlieferung der Ware ist eine Bezahlung nur in bar möglich.
6.4. Wird die Restzahlung bei Anlieferung nicht in bar gezahlt, kann die Ware nur übergeben werden, wenn ein geeigneter Nachweis vorgelegt wird, dass die Restzahlung bereits erfolgt ist (nur durch Kontoauszug = kein Überweisungsbeleg!).

7. Zahlungsverzug

7.1. OZORI darf die weitere Auftragsbearbeitung ablehnen, wenn der Kunde eine fällige Zahlung nicht erbringt.
7.2. Wird die erste Zahlungsrate nach Ziffer 6.2. nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist von 14 Tagen erbracht, verschiebt sich die Auslieferung der Ware entsprechend.
7.3. OZORI ist berechtigt, die Auslieferung der Ware zu verweigern, wenn der in der Rechnung ausgewiesene Gesamtpreis nicht spätestens bei Anlieferung vollständig beglichen ist oder bei Anlieferung kein Zahlungsnachweis nach Ziffer 6.4. vorgelegt wird.

8. Gefahrübergang

8.1. Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlustes der Ware geht mit dem Abladen beim Kunden auf diesen über.
8.2. Nimmt der Kunde die Ware am vereinbarten Liefertermin nicht entgegen oder verweigert OZORI die Übergabe der Ware nach Ziffer 7.3., geht die Gefahr bereits zum vereinbarten Liefertermin auf den Kunden über.

9. Gewährleistung

9.1. OZORI übernimmt die Gewähr, dass der Liefergegenstand im Moment des Gefahrübergangs frei von Mängeln ist.
9.2. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich zunächst auf das Recht auf Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei einem Verbraucher steht diesem die Wahl der Nacherfüllung zu, wobei OZORI berechtigt ist, die Wahl des Verbrauchers abzulehnen, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Bei einem Unternehmer steht das Wahlrecht OZORI zu.
9.3. Die Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat OZORI die Nacherfüllung verweigert oder auf eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist nicht reagiert, so ist der Kunde zur Herabsetzung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
9.4. Erweist sich eine Mängelrüge des Kunden als nicht berechtigt, sind die Kosten einer Nachbesserung oder Ersatzteillieferung von OZORI durch den Kunden zu erstatten.
9.5. Bedienungsfehler, Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Anschluss oder Aufstellung sowie Lagerung oder durch Eingriffe Dritter führen zu keiner Gewährleistung.
9.6. Beim Unternehmer setzen Gewährleistungsansprüche voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
9.7. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.

10. Haftungsbegrenzung

10.1. OZORI haftet nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht worden sind, sofern diese nicht die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von OZORI.
10.2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung in Fällen einfacher Fahrlässigkeit auf die Schäden beschränkt, die typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Schadensersatzansprüche aus Verzug gemäß § 284 BGB sind auf 10% des Gesamtkaufpreises beschränkt, soweit OZORI nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

11.1. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Abkommens zum internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
11.2. Bei Unternehmern ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus einem Vertrag Berlin. Bei Unternehmern ist Gerichtsstand für alle sich aus einem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Berlin. OZORI ist auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Unternehmers zu erheben.
11.3. Für Kunden, die ihren Wohn- oder Geschäftssitz außerhalb Deutschlands haben, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort ausschließlich Berlin.

12. Besondere Bestimmungen für Unternehmer

12.1. Verweist der Unternehmer seinerseits auf eigene allgemeine Geschäftsbedingungen, wird ihrer Geltung widersprochen, soweit sie von diesen AGB zum Nachteil von OZORI abweichen. Die AGB von OZORI gelten auch, wenn OZORI in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichender Bedingungen des Unternehmers die Lieferungen vorbehaltlos ausführt.
12.2. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte von OZORI mit dem Unternehmer. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.

13. Datenschutz

Der Kunde nimmt Kenntnis davon und willigt ein, dass OZORI sämtliche Kundendaten aus der Geschäftsbeziehung im Rahmen der Zweckbestimmung erfassen, speichern, verarbeiten, nutzen, an Dritte übermitteln und löschen darf. Die Daten betreffen z. B. Adresse, Bezugsmengen und Fakturierungsdaten.
Soweit es zur Wahrnehmung berechtigter Interessen von OZORI erforderlich ist, übermittelt OZORI Fakturierungsdaten an Inkasso-Unternehmen.
OZORI stellt sicher, dass schutzwürdige Belange der Kunden nicht beeinträchtigt werden.

Belehrung zum Widerrufsrecht für Verbraucher:

Der Gesetzgeber verpflichtet OZORI, Verbraucher darüber zu informieren, dass ein über das Internet abgeschlossener Vertrag mit OZORI innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen werden kann.

Dieses gesetzliche Widerrufsrecht besteht jedoch nicht bei der Lieferung von Waren, die nach Spezifikation des Verbrauchers angefertigt werden (§ 312d Absatz 4 Nr. 1 BGB). Bei den Möbeln von OZORI, z.B. Regale, Schränke oder Tresen, ist das Widerrufsrecht daher ausgeschlossen, da die Möbel aus Materialien zusammengestellt werden, die erst nach Bestellungseingang entsprechend den Wünschen des Verbrauchers individuell und in Handarbeit hergestellt, bzw. bearbeitet werden.

OZORI räumt dessen ungeachtet Verbrauchern das Recht ein, innerhalb einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag kostenlos zurückzutreten. Die Frist beginnt mit dem Eingang der Auftragsbestätigung. Die gesetzlichen Vorschriften zum Widerrufsrecht (§§ 355, 357, 312 d BGB) gelten für dieses Rücktrittsrecht nicht. Die Rücktrittserklärung ist an folgende Anschrift zu richten:

bau + art Individuelle Möbel Entwicklung und Produktion GmbH
Motzener Straße 28
12277 Berlin
Telefax: 030 / 710 99 39-9
E-Mail: info@bau-art.net
Internet: www.bau-art.net

Ende der Widerrufsbelehrung